

Webinar: CBAM - Aktueller Stand
23.02.2024, 09:00-10:30h
Berichtspflichten und Übergangsregister - Ausblick - Erfahrungsaustausch
Hinweis: Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt und erfordert einen Computer mit Internetzugang, eine Webcam und eventuell ein Headset/Mikrofon. Die Anmeldung erfolgt über die Website der IHK zu Lübeck.
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig und kostet 60 Euro. Anmeldungen sind bis zum 23.02.2024 möglich.
Programm
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft große Teile der deutschen Industrie. In der EU ansässige Unternehmen, die Eisen (z.B. auch Schrauben und Bleche), Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren, müssen entsprechende Einfuhren seit 1. Oktober 2023 quartalsweise melden. Berichtspflichtig ist der Einführer (Zollanmelder) oder dessen indirekter Vertreter. In Deutschland ist als zuständige Stelle die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) festgesetzt worden.
Die ersten Berichte mussten zum 31. Januar 2024 abgeben werden. Inzwischen hat die Europäische Kommission die Möglichkeit eines Fristaufschubs für den ersten fälligen Bericht um 30 Tage eingeräumt (sogenannte verzögerte Einreichung).
Diesen Aufschub möchten wir nutzen, um erneut über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Noch immer bestehen Unsicherheiten bzgl. der abzugebenden Berichte im „CBAM-Übergangsregister“.
Das Webinar vermittelt den aktuellen Stand zu CBAM und gibt Hinweise zur Abwicklung der Berichte über das CBAM-Übergangsregister. Nach einem Ausblick schließen wir das Webinar mit einem Erfahrungsaustausch ab, bei dem bestehende Fragen besprochen werden.
- Das Webinar findet über die Webanwendung Zoom statt. Den entsprechenden Einwahllink erhalten Sie von der IHK zu Lübeck in den Tagen vor Webinarbeginn an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
Kontakt
Sylvia Peters
0451 6006-242
E-Mail sylvia.peters@luebeck.ihk.de
Veranstalter
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