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E-Invoicing – die elektronische Rechnung kommt zum 1. Januar 2025 

09.10.2024, 10:00 bis 11:30 Uhr

Webinar

Zum 1. Januar 2025 sind in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet für Inlandsumsätze an ebenfalls im Inland ansässige Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen zu erstellen. Eine elektronische Rechnung ist gegeben, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. D.h. die Zusendung eines PDF per E-Mail ist keine elektronische Rechnung.

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Programm

  • Definition der E-Rechnung
  • Welche Umsätze unterliegen der neuen Vorschrift und welche Ausnahmen gelten?
  • Was erfordert die „obligatorische Empfangsbereitschaft“ ab 1.1.2025?
  • Ab wann müssen Rechnungen bzw. Gutschriften als E-Rechnung ausgestellt werden?
  • Welche Sanktionen drohen bei Missachtung der Vorschrift?
  • Ausblick auf Real-Time-Reporting und E-Invoicing auf EU-Ebene

Speaker

Carsten Nesemann
Carsten Nesemann
Steuerberater @ nesemann & grambeck
Henning Raddatz
Henning Raddatz
Teamleiter @ Handelskammer Hamburg

Foto: Handelskammer Hamburg

Kontakt

Ansprechpartnerin

Antonia Nollmeyer
Geschäftsbereich Transformation und Recht
Handelskammer Hamburg | Adolphsplatz 1 | 20457 Hamburg
Telefon: +49 40 36 138 331
E-Mail: antonia.nollmeyer@hk24.de

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