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Die e-Rechnung: Was Unternehmen jetzt tun sollten und wie es in den nächsten Jahren weitergehen wird. 

25.02.2025, 11:00 bis 12:30 Uhr

Webinar


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Seit dem 01.01.2025 müssen Sie als Unternehmer/Unternehmerin in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Und spätestens ab dem 01.01.2028 – als größeres Unternehmen schon ab dem 01.01.2027 – müssen Sie auch in der Lage sein, solche Rechnungen an inländische Unternehmen zu senden. Klingt einfach, ist es aber in der Praxis häufig nicht, denn vieles bleibt unklar. Viele stellen sich die Fragen:
 

  • Reicht es Eingangsrechnungen als E-Mail abzuspeichern? 

  • Wie lange muss ich die Rechnungen aufbewahren und in welcher Form? 

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss ich einhalten? 

  • Was darf der Betriebsprüfer von mir verlangen? 

  • Was kann ich an den Steuerberater delegieren?


Wir wollen versuchen, in unserem Webinar Antworten auf diese viele Fragen zu geben, indem wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen erläutern und Ihnen ein paar Handlungsempfehlungen an die Hand geben.

Folgende Agenda erwartet Sie:

  1. Eine kurze Zusammenfassung des Themas eRechnung: Fristen, Definitionen, Nichtbeanstandungsregeln
  2. Rechtliche Vorschriften für die Aufbewahrung elektronischer Dokumente: die GoBD
  3. Handlungsempfehlungen
  4. Fragen und Diskussion


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Speaker

Henning Raddatz
Henning Raddatz
Teamleiter @ Handelskammer Hamburg

Foto: Handelskammer Hamburg

Dipl-Kfm. Carsten Temme
Dipl-Kfm. Carsten Temme
Senior Accountmanager @ HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG

Zielgruppe


Die Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmensverantwortlichen, die sich mit dem Thema "strukturierte elektronische Rechnungen" wollen oder müssen.

Kontakt


Ansprechpartnerin

Jessy  Wallis
Organisationsassistentin    
Geschäftsbereich Transformation und Recht
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1 
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 36 138 342
E-Mail: jessy.wallis@hk24.de

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