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KI & Urheberrecht 

02.04.2024, 16:00-17:30h

Online-Veranstaltung

Generative KI fordert die Kreativwirtschaft heraus. KI-Modelle nutzen urheberrechtlich geschützte Leistungen, um Texte, Grafiken und andere Kreativleistungen erbringen zu können. Das wirft eine Reihe von Rechtsfragen auf: Wann muss ein Urheber die Verwendung seiner Leistungen hinnehmen und erhält er dann dafür eine Vergütung? Besteht das Risiko, mit der Nutzung von KI-Modellen Urheberrechtsverletzungen zu begehen und sind andererseits die durch die KI erzeugten Ergebnisse rechtlich geschützt? Wie kann ich mich absichern? Unser Webinar gibt Antworten auf diese Fragen.

 

Die Nutzung Künstlicher Intelligenz bewegt die Kreativwirtschaft. Es entsteht der Eindruck, dass die Anbieter von KI alles dürfen und die Urheber der Technik ausgeliefert sind. Auf der einen Seite werden Inhalte von Web-Seiten ohne Genehmigung der Urheber genutzt, auf der anderen Seite kann die KI etwas erschaffen, was droht, die Leistungen Kreativer entbehrlich werden zu lassen. Betroffen sind dabei nicht nur die Urheber selbst, deren Werke ausgewertet werden, sondern auch diejenigen, die KI-Modelle zum Erzeugen von Bildern, Texten und vielem mehr verwenden. Für sie besteht die Gefahr, sich durch die Nutzung von KI rechtlich angreifbar zu machen.

 

In diesem Webinar werden Ihnen die rechtlichen Hintergründe vermittelt. Sie erfahren, welche urheberrechtlichen Herausforderungen der Einsatz Künstlicher Intelligenz mit sich bringt und worauf sie bei der Verwertung der von einer KI erzeugten Kreationen achten sollten:

  • Wann ist ein Web-Scraping urheberrechtlich geschützter Inhalte zulässig?
  • Gibt es eine Vergütungspflicht?
  • Genießen mittels KI geschaffener Inhalte rechtlichen Schutz?
  • Besteht die Gefahr, für KI-generierte Inhalte haftbar gemacht zu werden?
  • Wie ist die Beweislast verteilt?
  • Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten?

Nutzen Sie das Webinar, um die mit der Nutzung von ChatGPT & Co. verbundenen urheberrechtlichen Herausforderungen zu meistern.

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Prof. Dr.  Ralf  Imhof
Prof. Dr. Ralf Imhof

Rechtsanwalt & Professor für Recht der Informations- und Kommunikationstechnologie

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