EUDR Update: Was gilt für wen ab wann?
19.12.2025, 11:00-12:00h
Webinar
Ist Ihr Unternehmen fit für die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)? Und was gilt nach der Einigung im Trilog überhaupt?
Erfahren Sie von unserem Referenten Max Jürgens von der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft worauf sich die EU-Institutionen geeinigt haben und was das für Sie als Unternehmer bedeutet.
Programm
Importiert, verarbeitet oder handelt Ihr Unternehmen mit Kaffee, Kakao, Leder, Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kautschuk, Holz oder deren Folgeprodukten? Dann betrifft Sie die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR), die im Juni 2023 in Kraft getreten ist. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen zukünftig beim Inverkehrbringen, Exportieren und Bereitstellen von Produkten erhebliche unternehmerische Sorgfaltspflichten beachten müssen. Die benannten Produkte dürfen nur noch dann vermarktet werden, wenn sie entwaldungsfrei und im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.
Wenn Sie das Hin und Her der vergangenen Monate verfolgt haben, werden Sie sich nun fragen, worauf die EU-Institutionen sich letztendlich geeinigt haben und welche Pflichten ab wann für wen gelten. Wir schlüsseln Ihnen die Einigung gerne auf.
Wenn Sie sich noch nicht mit der EUDR befasst haben und sich fragen, ob Ihr Unternehmen von der Verordnung erfasst ist und wie es den Sorgfaltspflichten nachkommen kann, insbesondere den Informationsanforderungen an Geolokalisierung und Erzeugungszeitpunkt, dann freuen wir uns umso mehr auf Ihre Teilnahme an unserem Webinar.
Unser Referent Max Jürgens von der Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft gibt Ihnen während des Webinars einen Überblick über die Einigung aus dem Trilog, den nunmehr beschlossenen Geltungsbereich der Verordnung und informieren Sie darüber, wie Sie den entsprechenden Sorgfaltspflichten nachkommen können.
Agenda:
- Update zum Anwendungsbeginn und weiteren Vereinfachungen
- Betroffene Unternehmen und Produkte
- Fokus Import: Geo-Daten, Legalität und Ausnahmen
- Umgang mit Lagerware/Altware aus dem Übergangszeitraum
- Neu: Vereinfachte Pflichten in der nachgelagerten Lieferkette
- Neu: Risiken und Fallstricke in der nachgelagerten Lieferkette
- Anschließend: Fragen und Antworten
Anmeldung
Die Registrierung ist bereits geschlossen. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Speaker
Sprecher
Max Jürgens
Rechtsanwalt und Counsel @ Cattwyk Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Kontakt
Fabian Simmank
+49 40 36 138 296
fabian.simmank@handelskammer-hamburg.de
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