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Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - Der CO2-Grenzausgleich – Grundlagen, Meldepflichten, Handlungsbedarf, Compliance 

13.12.2023, 11:00-13:00h

Webinar

Die EU hat neue Regeln für Importe von CO2-intensiven Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom beschlossen. Ab Oktober 2023 müssen Importeure die CO2-Emissionen ihrer Waren melden. Ab Januar 2026 müssen sie dafür CBAM-Zertifikate kaufen. Das Ziel ist, einen fairen Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Waren zu schaffen. Rechtsanwalt Lars Hillmann erklärt in seinem Vortrag die Details und die Handlungsbedarfe für Importeure.

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Programm

Mit der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) hat die EU neue umfangreiche Berichtspflichten für Importeure von bestimmten CO2-intensiven Waren eingeführt. Betroffen sind die Warengruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. Für alle Importe ab 1. Oktober 2023 müssen Importeure melden, wie viele Tonnen CO2-Äquivalente in den eingeführten Waren enthalten sind (sog. „graue Emissionen“). Die erste Meldung ist bereits im Januar 2024 abzugeben. Ab Mitte 2024 sind für die Berichterstattung detaillierte Daten aus den Herstellungsanlagen in Drittländern erforderlich. Nach Ablauf eines Übergangszeitrums, d.h. ab 1. Januar 2026, dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ die gelisteten Waren einführen. Zudem sind dann für die in den Importierten Waren enthaltenen Tonnen CO2-Äquivalente sogenannte CBAM-Zertifikate zu erwerben und abzugeben. Ziel ist es, dass importierte Waren einen ähnlichen CO2-Preis auferlegt bekommen („Grenzausgleich“), wie Waren, die in der EU hergestellt wurden und für die das EU Emissionshandelssystem gilt.

In dem Vortrag gibt Rechtsanwalt Lars Hillmann zunächst einen Überblick über das CO2-Grenzausgleichssytem. Den Schwerpunkt werden die kurzfristig zu erfüllenden Berichtspflichten bilden. Dabei wird auch dargestellt, in welchem Umfang Importeure Standardwerte nutzen können. Ziel des Vortrags ist die Identifikation der konkreten Handlungsbedarfe bei Importeuren.

Speaker

Lars Hillmann
Lars Hillmann
Rechtsanwalt @ GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB

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